Logo SG Rotation Prenzlauer Berg SG Rotation Prenzlauer Berg e.V. Abteilung Tischtennis  
Startseite
ÜbersichtKontaktRegistrierenGästebuchMitgliederbereichBeitragsordnung

Suche:

Trainingszeiten
Hallenstandort
Mannschaften
Punktspiel-Termine
Pokal - Wettbewerbe
Alle Tabellen aktuell
diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
Forum
Veranstaltungskalender
Tischtennis im TV
Links
FAQ



Nächste Veranstaltungen

  Statistik:
 
online:  3
heute:  29
gestern:  32
gesamt:  72002
   
 

Beitragsordnung

offizielle BO Rotation Prenzlauer Berg e.V.

Hier findet Ihr die offiziellen Regelungen unseres Vereins, sowie die abteilungsspezifischen Anpassungen. Die jeweils aktuellen Zahlungstermine und Modalitäten findet Ihr in Aktuelles -Beiträge- .
 


 
Bitte gebt bei den Überweisungen,
im Verwendungszweck, immer den "Namen" und "Zeitraum" mit an.
Bankverbindung



Beitragshöhe Abt. TT
 
 60€ für Erwachsene  
 48€ Schüler und Studenten bis 27 Jahre
 48€ + 36 € Umlage = 84€ Kinder und Jugendliche im Jugendtraining
 
Beitragszeitraum Abt. TT
 
Halbjährlich im voraus mai - oktober / november - april

Auszug aus der Satzung zur Kündigung:

"Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Halbjahres- bzw. Jahresende. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen. Sport- und Vereinsmaterial sind abzugeben."


Beitragsordnung der SG Rotation Prenzlauer Berg e.V.


Entsprechend der Satzung der SG, § 27 (3) hat die Mitgliederversammlung am 09. April 2001 beschlossen, die Beiträge pro Mitglied /Monat um 5,00 DM zu erhöhen, um damit stabile finanzielle Grundlagen für einen ordnungsgemäßen Training- und Wettkampfbetrieb zu schaffen.

Da mit Wirkung vom 01. Januar 2002 die Europäische Währungsreform in Kraft tritt und der Euro einziges Zahlungsmittel wird, ist es erforderlich, die bestehende Beitragsordnung dementsprechend zu überarbeiten.

Mit Wirkung vom 01. Januar 2002 gilt folgende Beitragsordnung für alle Mitglieder der Sportgemeinschaft.

1. Beitragssätze

- Erwachsene (Wettkampfbetrieb)
10,00 €
- Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) 08,00 €
- Auszubildende, Schüler, Studenten
   (bis 27. Lebensjahr)
08,00 €
- Rentner
08,00 €
- Übungsleiter (Entschädigung 52 EUR/Monat)
08,00 €
- Schiedsrichter und Kampfrichter
   im Nachwuchsbereich
08,00 €
- alle anderen Schieds- und Kampfrichter
10,00 €
   

Familienbeitrag

1. und 2. Familienmitglied eines Haushalts zahlt Beitrag entsprechend der Beitragsordnung.
Für das 3. und jedes weitere Familienmitglied eines Haushalts gilt Beitragsfreiheit.

Ehrenmitglieder sowie Fördermitglieder sind beitragsfrei.

Fördermitglieder sind solche, die den Verein durch finanzielle und materielle Beiträge oder durch Dienstleistungen unterstützen und die nicht am Wettkampfbetrieb teilnehmen.

Zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit werden die Abteilungsleiter und die Kassierer beitragsfrei gestellt.

Die Übungsleiter können auf Beschluss des Abteilungsleitungsvorstandes von einer Beitragszahlung entbunden werden.

Abteilung Tanzen  
- Erwachsene, Jugendliche bis 14 Jahre
18,00 €
- Kinder bis 14 Jahre
15,00 €

 

2. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag und ist bei der Aufnahme zu entrichten.

3. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist eine Bringepflicht und hat mindestens 6 Monate im voraus zu erfolgen, wenn keine anderen Festlegungen durch die Abteilungen erfolgen. Sie ist beim Übungsleiter bzw. Kassierer zu entrichten oder erfolgt je nach Festlegung des Abteilungsvorstandes durch eine Banküberweisung oder im Einzugsverfahren. Bei der Banküberweisung bzw. beim Einzugsverfahren werden 1,00 € jährlich zur Deckung der Verwaltungskosten zusätzlich erhoben.

4. Beitragsermäßigung

Auf Antrag mit schriftlicher Begründung kann der jeweilige Abteilungsleitungsvorstand den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.

5. Abteilungsumlagen

Die Mitgliederversammlungen der Abteilungen können zur Deckung abteilungs- und sportspezifischer Aufwendungen zur Sicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes zusätzliche finanzielle Umlagen beschließen.


6. Beitragsrückstände

Beitragsrückstände von 2 Monaten sind mündlich durch den Übungsleiter bzw. Kassierer anzumahnen, von über 3 Monaten schriftlich durch den Abteilungsleiter und darüber hinaus durch den 1. Vorsitzenden anzumahnen. Sollte trotz dieser Mahnungen keine Reaktion erfolgen, können die Beitragsrückstände durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden.

7. Nichtmitglieder

Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, können 4 Wochen an den jeweiligen Übungsstunden beitragsfrei teilnehmen.


Für unsere Suchmaschiene:  Konto Kontonummer Bankleitzahl Beitrag Mitgliedsbeitrag Beitragszahlung



Letztes Update 02.05.2010 | Copyright© SG Rotation Prenzlauer Berg e.V. 2006- 2007 | Seite drucken: BeitragsordnungSeite einem Freund senden: Beitragsordnung
 

Aktuelles
Es geht los - ab Montag Punktspiele (04.09.2010)
Wichtige Hinweise- Bitte meldet Euch bei Fragen!!!
 


Disclaimer | Impressum | Kontakte | Hallennutzung | Satzung |